Ehrenordnung des Turnverband Rechter Niederrhein e.V. |
|
Antrag ( Formular ) auf Verleihung des Verbandsehrenbrief/Teller downloaden |
|
Der Turnverband Rechter Niederrhein e.V. würdigt die Verdienste um das Turnen durch Ehrungen. | |
Der Turnverband Rechter Niederrhein e.V. verleiht | |
A |
an seine Mitglieder für langjährige verdienstvolle Mitarbeit in der Turnbewegung den
Ehrenbrief des Turnverband Rechter Niederrhein e.V.
|
B |
an seine Vereine für Jahrzehnte währendes Bekenntnis zur Turnbewegung |
C |
an seine Mitglieder, denen der Ehrenbrief des Turnverband Rechter Niederrhein e.V. bereits verliehen wurde, den
Ehrenteller des Turnverband Rechter Niederrhein e.V.
|
D |
an seine Mitglieder die Ehrung |
Es gelten folgende Richtlinien | |
§ 1 |
Der Ehrenbrief des Turnverband Rechter Niederrhein e.V. mit silberner Ehrennadel wird an Mitglieder des Turnverbandes verliehen, die in langjähriger verdienstvoller Vereinstätigkeit das Turnen besonders gefördert haben und in der Regel 30 Jahre alt sind. |
§ 2 |
Die Ehrenurkunde des Turnverband Rechter Niederrhein e.V. wird an Vereine verliehen, die sich über Jahrzehnte zur deutschen Turnbewegung bekennen. Die Ehrung erfolgt erstmals nach 25-jährigem Bestehen. Sie wird in Intervallen von jeweils weiteren 25 Jahren erneuert. |
§ 3 |
Der Ehrenteller des Turnverband Rechter Niederrhein e.V. wird nur einmal im Jahr verliehen. Bis 30. Juni eines jeden Jahres können Vorschläge eingereicht werden. Über die Verleihung entscheidet der Ehrenausschuss. Die Verleihung soll jeweils im Rahmen des Verbandstages erfolgen. |
§ 4 |
Ehrungen können auch an solche Mitglieder verliehen werden, die sich die Verdienste in verschiedenen Verbänden erworben haben, was einwandfrei nachzuweisen ist. |
§ 5 |
Vieljährige Mitgliedschaft oder turnerische Wettkampferfolge allein gelten nicht als verdienstvolle Tätigkeit im Sinne dieser Ehrungsordnung. Sie können aber bei der Gesamtwürdigung des oder der zu Ehrenden mit berücksichtigt werden. |
§ 6 |
Verleihungsberechtigt ist der Vorstand des Turnverband Rechter Niederrhein e.V. |
§ 7 |
Ehrungsvorschläge sollen grundsätzlich vom Verein des oder der zu Ehrenden, können in besonderen Fällen jedoch auch vom Hauptausschuss des Turnverband Rechter Niederrhein e.V. eingereicht werden. |
§ 8 |
Ehrungsvorschläge für den Ehrenbrief/-teller sind einzeln und nur auf Vordrucken einzureichen, die bei der Verbandsgeschäftsstelle und im Internet erhältlich sind. Vorschläge sind spätestens 6 Wochen vor dem Verleihungstermin einzureichen. Die Verleihung der Ehrenurkunde an die Vereine erfolgt auf Veranlassung des Vorstandes des Turnverband Rechter Niederrhein e.V. |
§ 9 |
Gegen die Ablehnung oder Zurückstellung eines Vorschlages ist kein Einspruch zulässig. |
§ 10 |
Die Ehrung wird von einem Vorstandsmitglied in würdiger Form vorgenommen. |
Diese Ordnung wurde auf der Hauptausschusssitzung am 11./12. Oktober 2017 in Kalkar/Kehrum verabschiedet. |
|
Richtlinien für Sportlerehrungen |
|
Der Turnverband Rechter Niederrhein ehrt Sportlerinnen und Sportler, die im Laufe des Jahres überragende sportliche Erfolge errungen haben. |
|
Geehrt werden in der Regel eine Sportlerin, ein Sportler und eine Mannschaft. |
|
Anträge können die Vereine bis zum 30. Juni an die Geschäftsstelle stellen. |
|
Die Ehrung wird auf dem Verbandstag vorgenommen. |
|
Geehrt werden können Aktive, die
Mindestens 12 Jahre alt sind,
den Sport nicht als Beruf ausüben,
einem dem Verband angeschlossenen Verein angehöhren,
die herausragende Leistungen in einer Sportart errungen haben, die im Verband betrieben wird.
|
|
Mindestens eine folgende Leistung muss erreicht worden sein:
Teilnahme an Landesmeisterschaften ( Platzierung 1 – 6 )
Teilnahme an Norddeutschen Meisterschaften.
Teilnahme an Deutschen Meisterschaften.
Teilnahme an offiziellen Länderkämpfen.
Teilnahme an Europameisterschaften.
Teilnahme an Weltmeisterschaften.
Teilnahme an Olympischen Spielen.
|
|
Die Auswahl der zu Ehrenden trifft der Ehrenausschuß des Verbandes mehrheitlich. |
|
Rechtsansprüche können aus dieser Richtlinie nicht abgeleitet werden. |