Satzung in PDF
13.März 2004 
Ordnung der Turnerjugend des Turnverbandes Rechter Niederrhein e.V.
Präambel
Der besseren Lesbarkeit wegen wird in dieser Ordnung von Mitgliedern und Positionen nur in der männlichen Form geschrieben; selbstverständlich sind damit auch alle weiblichen Mitglieder und Positionen eingeschlossen.
§ 1 Name und Mitgliedschaft
Die Verbandsturnerjugend - nachstehend „VTJ“ genannt - ist der Zusammenschluss aller Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der dem Turnverband Rechter Niederrhein e.V. – nachstehend „Turnverband“ genannt - angeschlossenen Vereine sowie aller im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitarbeiter.
§ 2 Grundsätze
Die VTJ bietet ihren Kindern und Jugendlichen Hilfen, sich zu gesunden, lebensfrohen und selbstständigen Menschen zu entwickeln, die sich ihrer Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft und der Umwelt bewusst sind und danach handeln.
Sie umfassen u.a. die Förderung des Turnens in der allumfassenden Leibeserziehung auf der Grundlage der Lehre des von Friedrich-Ludwig Jahn begründeten Turnens.
§ 3 Aufgaben 
Aufgaben der VTJ sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates: 
1. Anleitung und Hilfe zur Entwicklung der körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude. Das Streben nach ptimaler persönlicher Leistung ist zu fördern. 
2. Entwicklung neuer Formen des Turnens, Sport, Bildung und jugendgemäßer Freiheitsgestaltung. 
3. Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen 
4. Pflege der internationalen Verständigung. 
§ 4  Organisation 
Die VTJ führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. 
§ 5  Organe 
Beschlussgremien der VTJ sind: 
1. Der Jugendverbandstag der VTJ 
2. der Jugendausschuss 
§ 6  Verbandstag der VTJ 
1. Der Verbandstag der VTJ ist das oberste Organ der VTJ.
Dieser wird vom Jugendausschuss der VTJ einberufen und findet alle zwei Kalenderjahre vor dem Verbandstag des Turnverbandes statt. Jeder ordnungsgemäß einberufene Jugendverbandstag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. 
1.1 Die Festlegung des Tagungsortes und des zeitpunktes geschieht in Abstimmung mit dem Vorstand des Turnverbandes. 
1.2 Die Einladung mit der Tagesordnung muss spätestens drei Wochen vor dem Termin den Mitgliedsvereinen vorliegen. 
1.3 Anträge zum Jugendverbandstag müssen schriftlich spätestens 10 Tage vor dem Termin beim Vorsitzenden der VTJ vorliegen. 
2. Dem Verbandstag der VTJ gehören an: 
2.1 Pro Verein 2 Mitglieder, die im Jugendbereich führend tätig sind oder deren Stellvertreter. 
2.2 Die Mitglieder des Verbandsjugendausschusses 
2.3 Den Vorsitz hat der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter. 
3. Abstimmung und Wahlen 
3.1 Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 
3.2 Die stimm- und wahlberechtigten Abgeordneten müssen mindestens 16 Jahre alt sein. 
4. Die Aufgaben des Verbandstages der VTJ sind: 
4.1 Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Verbandsjugendausschusses 
4.2 Entgegennahme der Berichte des Jugendausschusses 
4.3 Entlastung der Mitglieder des Verbandsjugendausschusses 
4.4 Wahl der Mitglieder des Verbandsjugendausschusses
4.5 Wahl der Abgeordneten für den Verbandstag der RTJ 
4.6 Wahl der Abgeordneten für den Verbandstag des Turnverbandes Rechter Niederrhein 
4.7 Beschlussfassung über vorliegende Anträge 
5. Vorstandsmitglieder des Turnverbandes sind berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen teilzunehmen. 
§ 7  Verbandsjugendausschuss 
7.1 Den Verbandsjugendausschuss bilden: 
7.1.1 der Vorsitzende 
7.1.2 der stellvertretende Vorsitzende 
7.1.3 der Verbandsjugendturnwart 
7.1.4 der Verbandskinderturnwart 
7.1.5 der Beauftragte für allgemeine Jugendarbeit und Freizeitsport 
7.1.6 der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit 
7.1.7 Beisitzer für besondere Aufgaben 
7.1.8 Beisitzer für besondere Aufgaben 
7.1.9 Beisitzer für besondere Aufgaben 
Falls erforderlich, weitere Beisitzer für spezielle Jugendfachaufgaben. 
7.2 Wahlen 
Die Mitglieder des Jugendausschusses der VTJ werden vom Jugendverbandstag jeweils für 2 Jahre gewählt. In denVerbandjugendausschuss ist nur wählbar, dessen Verein Mitglied im Turnverband Rechter Niederrhein e.V. ist. Der Verbandsjugendausschuss ist berechtigt, offene Ämter bis zur nächsten Wahl durch den Jugendverbandstag kommissarisch zu besetzen. Die Wahl des Vorsitzenden der VTJ bedarf der Bestätigung durch den Verbandstag des Turnverbandes. 
7.3 Aufgaben 
Der Verbandsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Turnverbandes und der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Jugendverbandstages. 
Er ist für seine Tätigkeit dem Jugendverbandstag und dem Vorstand des Turnverbandes gegenüber verantwortlich. 
Für besondere Aufgaben innerhalb der VTJ kann der Verbandsjugendausschuss Ausschüsse bilden. 
Den Vorsitzenden obliegt die Koordinierung aller Maßnahmen im Aufgabenbereich der VTJ. Sie berichten dem Jugendverbandstag, dem Jugendausschuss, dem Verbandstag, dem Hauptausschuss und dem Vorstand des Turnverbandes über die Arbeit der VTJ. 
Er ist für die allgemeine Jugendarbeit und für die Geschäftsführung der VTJ verantwortlich. 
Die Sitzungen des Verbandjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Bei Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit. 
Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Protokollführer zu unterschreiben ist. Eine Durchschrift ist innerhalb vier Wochen der Geschäftsstelle des Turnverbandes zu übermitteln. 
Der Vorsitzende des VTJ hat Sitz und Stimme im Vorstand des Turnverbandes. 
Er kann durch den 2. Vorsitzenden vertreten werden. 
7.4 Bereichsausschüsses 
Die Fachwarte für alle im Turnverband wettkampfmäßig betriebenen Sportarten oder deren Stellvertreter gehören dem Bereichsausschuss Wettkampfsport an. 
Die Fachwarte und Warte für alle im Turnverband ausgeübten Sportarten, soweit sie nicht wettkampfmäßig betrieben werden, sowie die Warte für Jugend- und Kinderturnen gehören dem Bereichsausschuss Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport an. 
In beiden Bereichsausschüssen hat zusätzlich ein Vertreter der VTJ Sitz und Stimme. 
§ 8  Änderung 
Eine Änderung dieser Ordnung bedarf der Zweidrittelmehrheit des Verbandstages der VTJ. 
Die Jugendordnung wurde in dieser Fassung auf dem Verbandstag der VTJ am 13.03.2004 in Wesel beschlossen und in Kraft gesetzt. 
   

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